AGB

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften in der neusten Fassung. Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande. Zusicherungen, mündliche Absprachen, Änderungen der Verträge und dessen Bedingungen bedürfen der Schriftform, welche von ORMA Swiss Whisky Ltd schriftlich bestätigt werden müssen.

Alle Preise gelten ab Lager Chur, ausschliesslich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Treten bis zum Liefertag erhebliche Preisänderungen ein (Erhöhung der Grundstoffe, Fremdwährung usw.) behalten wir uns eine Anpassung vor.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen bleibt die Ware Eigentum der ORMA Swiss Whisky Ltd. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug kann ORMA Swiss Whisky Ltd die Herausgabe der Ware verlangen und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Nichterfüllung tritt der Kunde alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes mit Nebenrechten an ORMA Swiss Whisky Ltd ab.

Gewährleistung

Sofern nichts vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Monate ab Erhalt der Ware. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird die Seriennummer und die Originalverpackung benötigt. Beanstandungen wegen Falschlieferung, Mengenabweichung und Sachmängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Sichtbare Schäden müssen bei Anlieferung auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Frachtführer gegengezeichnet werden, da sonst keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Lieferbedingungen

Bei einem Warenwert unter CHF 300.00 (Netto) berechnet ORMA Swiss Whisky Ltd Fracht und Verpackung. Ab CHF 300.00 (Netto) Warenwert liefert ORMA Swiss Whisky Ltd frei Haus, innerhalb der Schweiz. Ausserhalb der Schweiz werden gesonderte Transportgebühren berechnet. Sobald die Ware das Lager verlassen hat, bzw. die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Käufer über.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen über Warenlieferungen sind nach 30 Tagen rein Netto zahlbar, ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen über Dienstleistungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden die Daten automatisch an das Mahnwesen übergeben, die dadurch entstehenden Mahnkosten werden gesondert berechnet. Die Mahngebühr pro Mahnung beträgt CHF 20,00. Zusätzlich wird ein Verzugszins von 5% ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum erhoben. Die ORMA Swiss Whisky Ltd behält sich das Recht vor, bei Auslandslieferungen gesonderte Zahlungsbedingungen anzugeben.

Stornierungsbedingungen Führungen und/oder Degustationen

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen bitten wir Sie, mindestens 48 Stunden vor einer geplanten Führung und/oder Degustation abzusagen. Dies gibt uns die Möglichkeit, die Führung und/oder Degustation zu füllen. Sie können telefonisch oder online stornieren. Wenn Sie Ihre Führung und/oder Degustation stornieren müssen, bieten wir Ihnen eine Gutschrift auf Ihr Konto an, wenn Sie vor Ablauf der 48 Stunden stornieren, aber keine Rückerstattung. Sie können diese Gutschrift für eine zukünftige Führung und/oder Degustation verwenden. Wenn Sie jedoch nicht vor Ablauf der 48 Stunden absagen, verlieren Sie die Zahlung für die Führung und/oder Degustation. Durch den Anbieter nicht durchgeführte Führungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von ORMA Swiss Whisky Ltd liegen, werden komplett Rückerstattet und es können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Haftungen

ORMA Swiss Whisky Ltd haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von ORMA Swiss Whisky Ltd liegen, wird keine Haftung übernommen. Termine und Fristen verlängern sich um diese Verzögerungen. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sach- und Vermögensschäden nach dem Produkthaftungsgesetz wird in jedem Fall ausgeschlossen.

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Chur, 18.03.2021